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Patientenverfügung – Bestattungsunternehmen in Mühlacker

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche in Bezug auf Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe zu äußern.

In der Verfügung kann individuell angegeben werden, ob und wie Sie in Untersuchungen oder Eingriffe einwilligen bzw. diese untersagen.

Vollmacht mit Betreuungsverfügung

Eine solche Vollmacht gibt die Möglichkeit der persönlichen und auch selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen.

Ihr Vorteil hierbei ist, dass sie nur dann Wirkungen entfalten, wenn es tatsächlich auch erforderlich wird.

Eine Betreuungsverfügung kann für jeden Menschen Sinn ergeben, da z.B. nach einem Unfall, einem (Hirn-) Infarkt, bei Alterserkrankung (Demenz), psychischer Erkrankung etc., schnell die Situation eintreten kann, dass der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage ist handlungsfähig zu sein, und andere für ihn handeln müssen.

Die Vollmacht mit Betreuungsverfügung macht in der Regel eine gerichtliche angeordnete Betreuung entbehrlich.

Unser Rat

Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder einem Rechtsanwalt über Ihr Anliegen. Auch wir stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Seite.

Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können. (Dietrich Bonhoeffer, Theologe, 1906 - 1945)
Mühlacker
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